Online-Scheidungen sind eine Serviceleistung der Anwälte und haben daher nichts mit dem Familiengericht an sich zu tun. Die Kommunikation mit dem Familiengericht erfolgt nicht online. Anwälte versuchen so einen einfacheren Ablauf der vielen Dinge, die erledigt werden müssen, für ihre Mandanten zu schaffen.
Bei der Nutzung der Möglichkeit einer Onlinescheidung wird jegliche Korrespondenz zwischen Anwalt und Mandant einfach und schnell online abgewickelt. Alle notwendigen Unterschriften, Urkunden, Unterlagen, werden per E-Mail ausgetauscht und die Gespräche über Telefon geführt. Der Anwalt erledigt dann alles andere für seinen Mandanten. Fragen von Mandanten können entweder per E-Mail oder Telefon von dem Anwalt beantwortet werden. Der einzige Termin, den beide Ehepartner tatsächlich wahrnehmen müssen, ist der Scheidungstermin bei dem Richter beim Familiengericht. Dort wird letztendlich die Scheidung mit beiden anwesenden Ehepartnern ausgesprochen.
Bei der Online-Scheidung geht es vor allem darum Zeit zu sparen und mit nur einem Termin eine Scheidung zu ermöglichen. Dies ist allerdings nur dann überhaupt möglich, wenn sich die Ehepartner über die Scheidung, den Versorgungsausgleich und alles andere einig geworden sind. Bei einer solch einvernehmlichen Scheidung ist es somit möglich mit nur sehr wenig zeitlichem Aufwand eine Scheidung zu vollziehen.
Viele getrennt Lebende und Scheidungswillige möchten eine Scheidung einfach nur so schnell und einfach wie möglich hinter sich bringen und der Service der Online-Scheidung bietet genau das an. Fast der komplette Ablauf kann dadurch vom heimischen PC aus durchgeführt werden und es muss nicht mehr ständig zum Anwalt in das Büro gefahren, dort auf den Anwalt gewartet und anschließend wieder nach Hause gefahren werden. Es ist viel einfacher, Unterlagen zu senden, Telefonate führen und dann einmal zum Scheidungstermin vorm Familiengericht erscheinen.
Das geht schnell, ist einfach und damit der wahrscheinlichste beste Weg eine Scheidung schnell hinter sich zu bringen.
Bei der Recherche zur Online-Scheidung werden Sie oft auf das Versprechen stoßen, Kosten zu sparen. Dies ist nicht zutreffend: Die Kosten für das Scheidungsverfahren sind gesetzlich geregelte, sie richten sich nach einer Gebührentabelle und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG. Anwälten ist Preisdumping verboten: Sie dürfen die gesetzliche Gebühr für gerichtliche Verfahren nicht unterschreiten.
Eine Scheidung kostet also bei allen Gerichten und bei allen Anwälten (mindestens) dasselbe. Dabei ist es völlig unerheblich, ob die Scheidung einvernehmlich ist. Teuer kann eine Scheidung erst werden, wenn die Eheleute sich über Geld, Unterhalt, das Haus oder die Kinder streiten wollen.